Lärmschutz an Sonn- u. Feiertagen
Es darf auf die geltende Lärmschutzverordnung hingewiesen werden, wonach lärmbelästigende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Holzschneiden und dgl. ausschließlich zu folgenden Zeiten vorzunehmen sind:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr bzw. 14.00 bis 19.00 Uhr
Samstag 08.00 bis 12.00 Uhr bzw. 14.00 bis 17.00 Uhr
Die Durchführung solcher Arbeiten an Sonn- und Feiertagen ist zu unterlassen.