Private Schwimmbadfüllungen
Nach wiederholten Problemen bei der Wasserversorgung wird mitgeteilt, dass die Füllung privater Schwimmbäder grundsätzlich über die Hauswasseranlage zu erfolgen hat. Die Befüllung sollte in den Nachtstunden erfolgen, um zu Verbrauchsspitzenzeiten die Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden. Eine Wasserentnahme von Hydranten ohne Rücksprache mit der Marktgemeinde Kobenz ist nicht gestattet! Erst nach Genehmigung kann eine Wasserentnahme – je nach Ortsteil – entweder durch unsere beiden Gemeindearbeiter oder durch ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kobenz bzw. durch einen Mitarbeiter der Betriebe der Wasserwirtschaft erfolgen. Die anfallenden Kosten sind vom Liegenschaftseigentümer zu tragen. Sollten Sie also beabsichtigen, Ihr Schwimmbad zu befüllen, so sind folgende Zuständigkeiten zu beachten:
Ortsteil/Straße | Zuständigkeit |
Hautzenbichl, Neuhautzenbichl (ausgen. Liliensiedlung), Reifersdorf (Objekte an der Seckauerstr.) | Betriebe der Wasserwirtschaft, Servicebüro Tel.: 03512/82641-123 |
Kobenz, Rassnitz, Oberfarrach, Unterfarrach, Reifersdorf ohne Seckauerstr., Liliensiedlung | Marktgemeinde Kobenz 03512/82560 |
Weitere Infos finden sie auch unter www.umwelt.steiermark.at bzw. www.wasserwirtschaft.steiermark.at